kostenloser Counter mit hochwertigen Statistiken

Unerklärliches hat viele Namen - Phänomene haben noch mehr….Umschreibungen

“Schwipp Schwapp” - die ganze Schwägerschaften-Sause

Schiff

Es schwippt, es schwappt - und schwankt.

Ständig kommt uns unter, dass sich in allen Gesellschaftsschichten viele Leute tummeln, die voller Inbrunst von verlorenen oder beinahe gewonnenen Scheidungsschlachten berichten. Es handelt sich wohl um ein ständiges Kommen und Gehen - um Pilgerfahrten zum Scheidungstisch, auf dem alles ausgebreitet wird, was in Ehe, Familie und dem erweiterten Kreis der Verwandtschaft ein Desaster heraufbeschwört hat. Gang und gäbe ist, dass auch verzweifelt versucht wird, etwas unter diesen Tisch zu kehren.     

Es entwickeln sich also listreiche und bisweilen auch schon mal folgenschwere Fehden, in deren Verlauf viele Personen von Freundes- und Verwandtschaftslisten gestrichen werden; günstigstenfalls in einer Warteschleife landen. Dann nämlich, wenn ein Paar alle gemachten Aussagen durch den Reißwolf jagt, den Reset-Knopf entdeckt und beim Durchsehen des Müllberges entdeckt, dass mit einem Blitzstart noch ein Neuanfang zu machen ist. Dann sind auch alle Schwägerschaften sofort wieder Feuer und Flamme

Sofern vorhanden, erschienen mir immer die halben Schwägerinnen und Schwager am wenigsten gefährdet, unter Fehden, Trennungen und gerade geborenen Lebensfeindschaften zu leiden oder sich aus dem Staub machen zu müssen. Hier konnte durchaus noch eine „Bunte Beziehungs-Sause” existieren, während sich der Rest zweier Familien bereits mit übelsten, modrigen Brocken bewarf. Man kann ihnen deshalb ruhig den Namen des Getränkes „Schwipp Schwapp” geben, um sie genau zu definieren. Ich meine also alle, die sie da herumschwippen - die Schwippschwägerinnen und Schwippschwager.     

Damit nicht genug, gibt es auch das deutsche „Entfernte Schwagerschaftsverhältnis” - wobei Verhältnis nicht Beziehung heißen muss. Diese Entfernungen in engsten Familienkreisen sind erfahrungsgemäß sehr weit gesteckt, was bei Großfamilien kein Wunder ist. Jetzt kommen nämlich Geschwister, Onkel und Tanten des Schwiegerkindes, die Onkel und Tanten des Gatten (Schwiegeronkel, Schwiegertante) - ja sogar die Eltern des Schwiegerkindes, also die Schwiegereltern des eigenen Kindes, terminologisch korrekt also eigentlich die „Gegenschwiegereltern” mit ins Spiel. - Es ist klar, dass dies zu einem bunten Treiben, bei Fehden und Schlachten zu einem bedrohlichen Flächenbrand, manchmal aber nur zu einem ewig schwelenden oder schlafenden Konflikt führt.

Ich kann absolut nicht verstehen, dass in dieser Sumpflandschaft, die hin und wieder leichtfertig als  „Knet-Verwandtschaft” verschrieen wird, jemand die Übersicht oder die Orientierung verliert. Schließlich haben wir hier mit dem Fremdwort „Etymologie” einen ortsfremden Helfer gefunden, der uns ganz feste Nenner aufzeigt, an denen wir uns wieder aufrichten können und einen genauen Einblick in die ganzen, auch wahren Familien bekommen.

Wir erfahren jetzt, dass es auch eine volksetymologische Interpretation von Schwägerschaften und dem ganzen Schwipp und Schwapp gibt. - Diese Auslegung schließt die Vorsilbe „Schwipp” an ein fiktives Verb an (an was auch sonst); also an die Verben „schwanken” und schwappen”. Wir sehen auf den ersten Blick, dass es auch in anderen Familien schwanken kann und dass hier und da schon mal was überschwappt - wie die Hochzeitssuppe auch.

Dem „Hin und her schwanken”, das mit „schwippen” gemeint sein soll, trägt der Begriff „Schwippschwägerschaft” insofern Rechnung, als bei dieser Personenbeziehung - ich sagte es ja schon - von der Richtung, in welche die Schwägerschaft zielt, leicht abgewichen wird. Beide Beispiele zeigen, dass man die Abweichung „mal so herum” und „mal anders herum” (gewissermaßen „schwipp” und „schwapp”) betrachten kann. - Was lernen wir daraus?

Genau: Der Bruder des einen Partners ist gleichzeitig Schwager des anderen Partners (Anmerkung: Wer immer dabei auch die Frau sein mag) - und deshalb auch Schwippschwager der Geschwister des anderen Partners. Analog ist die Schwester des einen Partners gleichzeitig Schwägerin des anderen Partners und Schwippschwägerin der ganzen Geschwister des anderen Partners.

In Wirklichkeit, so machte ich mich schlau, dürfte es sich jedoch entweder um eine Verkürzung aus dem Wort „Schwester” handeln („Geschwisterschwager”) oder um eine Reduplikation des Anlauts von „Schwager”. - Sehr interessant.

Rechtlich zieht man allen den Zahn, die in dieser „Bunten Schwipp-Schwapp-Sause” nur eine unbefangene Zufallsgemeinschaft sehen. Obwohl es durchaus der Fall sein kann, was auch unzählige, tolle Feten schon bewiesen. Vor dem deutschen Richter haben aber die Schwippschwäger keinen Anspruch auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, während im EU-Recht etwas anderes zur Geltung kommt. Hier gelten Schwippschwäger immer als befangen und sind voreingenommene Personen. Sie scheinen also nicht ohne zu sein, diese Schwankenden. - Deshalb baute man hier vor.

Wir sehen aber auch, dass uns ständig verziehen werden muss, wenn wir bei der Suche nach der kompletten Nahen- und Entfernten-Schwägerschaft den Gegenschwiegereltern in die Arme laufen und ein Floß zum Schwanken bringen, auf dem wir hin und herschwippen. - Immerhin ist der Mensch ständig ein Ratsuchender, aber vergesslich ist er auch.

© Mondreiter   

Kommentar abgeben