Rentner sollten auch Sammeln gehen! Sie haben es nötig!
Wenn alles in bester Ordnung ist und prickelnd ästhetische Erotik sich berauschend „entblättert”, wenn sich also jemand auszieht, wenn man sich vielleicht gegenseitig langsam oder Hals über Kopf, also Knall auf Fall und ohne Rücksicht auf Knopf und Naht, die Kleidung vom Leib reißt - dann ist eben alles erlaubt, dann ist alles gut. Verhält es sich anders und etwas davon geschieht gegen den Willen einer Person, dann - ja, dann wissen wir alle, dass ein Vorspiel eben auch ein fatales Nachspiel hat.
Dann sprechen wir von Ohnmacht, von Bestrafung - von verabscheuungswürdigen Exzessen. Von politischer Folter soll nicht einmal die Rede sein. Sie vollzieht sich heute zwar auch nicht nur in „unzivilisierten Gegenden”, aber das soll hier mal ausgeklammert bleiben. - Worüber könnten wir hier dann reden, wenn wir „eine Art von Vergewaltigung” meinen?
Nun, es betrifft Menschen, die 63 Jahre alt sind und eigentlich in zwei Jahren in Rente gehen möchten. - Das ist auch nicht ganz richtig, denn vorher dürfen sie noch „vergewaltigt” werden. Jawohl, sie dürfen zwar noch wählen und durften diesen Staat vor Jahrzehnten mit aufbauen, sie blicken auf ein arbeitsreiches Leben zurück, aber nun sind sie „wie wertlos” und müssen auch dafür noch selbst aufkommen. - Richtig gehört! All das geschieht in diesem, unserem Land. Allerdings „irgendwie heimlich” - von Deckmänteln abgeschirmt.
Wer ALG II-Empfänger ist, also nicht mehr als ein „Hartz-IV-er”, und nach dem 1. Januar 2008 nun 63 Jahre alt wird, der darf eigentlich schon die Rente beantragen. Mit Abschlag natürlich - und zwar für jeden Monat, den man sich früher verabschiedet, mit einem Abschlag von 0,3 Prozent des zu Buche stehenden Rentenbetrages. - Für 2 Jahre macht das also 7,2 Prozent!
Nun ist es nicht etwa so, dass diese 7,2 Prozent einmalig, also vielleicht im Eintrittsmonat abgezogen werden. - Nein, 7,2 Prozent weniger, und zwar „lebenslänglich”!
Nun könnte man argumentieren, dass es nicht mehr als recht und billig ist, dass es einen Abzug gibt, wenn jemand früher in Rente gehen will. - Normal schon, aber was von dem ist heute noch normal, was früher zur Achtung der Menschenwürde gehörte?
Also, weit gefehlt: Die meisten von ihnen wollen noch gar nicht in Rente gehen, obwohl ihnen auch diese zwei Jahre allerhöchstens 10 Euro mehr auf den Rentenbescheid bringen werden. Deshalb bringt es ihnen auch gar nichts, sich damit zu beschäftigen, früher in die Rente „abzutreten”.
Dieses Engagement einer „Vergewaltigung” obliegt ab 1. Januar den zuständigen JobCentern. - Die Damen und Herren bekommen zum Dreiundsechzigsten von dort die
Aufforderung, sofort in Rente zu gehen!!!
Klartext: Man zahlt ihnen n i c h t s d a f ü r, dass sie der Statistik auf die Sprünge helfen und das JobCenter für jeden Betroffenen zwei Jahre lang nichts mehr zahlen muss - nein, man nimmt ihnen 7,2 Prozent der gesamten Rente weg - sie zahlen die Zeche SELBST.
„Das gibt es doch gar nicht” - aber bei uns ist es möglich.
© Mondreiter
Geschrieben am 15. Januar 2008 von Mondreiter
Kategorie: aktuelles

Hallo Mondreiter,
ja..wenn sich das Leben auf eine mathematische Formel reduzieren lässt, dann ist dies auch möglich. Ein alter Spruch besagt: “Der arme Mann ist immer dran” hat bis heut nichts an seiner Gültigkeit verloren.
Heut verfolgte ich eine Sendung bei Phönix, sich mit dem Problem der Überalterung unseres Landes beschäftigten.
(http://www.phoenix.de/wissenschaftsforum_petersberg/166886.htm)
Dabei wurde deutlich, das die Überalterung einen einzigen Grund hat, die 1-Kind-Familien beeinflussen die Statistik.
Oma wird 90 und bei einer 1-Kind Familie gratulieren ihr 5 Angehörige - inklusive Schwiegerkinder.
Bei einer 2-Kind-Familie sind es schon 20 Angehörige - inklusive Angehörige.
Eine weiterer Aspekt und Schieflage ist, dass der junge Mensch - tritt er ins Arbeitsleben ein - seine berufliche Laufbahn verfolgen und gleichzeitig eine Familie aufbauen muss. Dann, wenn er über 40 ist und die Kinder groß und aus dem Haus sind, wird er von der Arbeitswelt bereits als zu alt abgewiesen und damit verringern sich auch seine Einzahlungen in die Rentenkasse und das wirkt sie wieder auf seine eigene Rente aus.
Die Zwangseinweisung ab 63 Jahre in die Rente steht wieder im Widerspruch zur staatlich festgelegten Berentung, die für einige erst ab 67 möglich ist und das, obwohl der Arbeitsmarkt sich scheut, ältere Arbeitnehmer einzustellen.
Achja - am besten, wir machen es wie Lenin und danken mit 65 ab :-(.
Dir noch einen schöne Woche
Gruß Nordstrahl